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Finanzlexikon: europaeischer-wirtschaftsraum

europaeischer-wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (Abk. EWR) erweitert den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EG. Jedoch handelt es sich nicht um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Ferner sind, anders als innerhalb der EG, Verbrauchssteuern bei der Einfuhr zu bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.

Für die EWR-Länder, die nicht Mitglied der EG sind, erfolgt die Überwachung des EWR-Abkommens und der abgeleiteten Vorschriften durch die EFTA-Überwachungsbehörde und den Gerichtshof der EFTA. Für die EG-Mitgliedsstaaten sind die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.

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